Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und bietet umfassenden Schutz im Krankheitsfall für einen Großteil der Bevölkerung. Grundlage ist das Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach dem individuellen Risiko. Somit trägt jede Person entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung aller Versicherten bei. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei momentan 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Ergänzend kann jede Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Diese Beiträge fließen gemeinsam in einen zentralen Gesundheitsfonds, aus dem die Leistungen für alle Versicherten finanziert werden. BMG+1
Zu den Leistungen gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausbehandlungen, Impfungen und Heilmittel. Die GKV übernimmt diese Leistungen ohne Vorleistung durch die Versicherten, abgesehen von gewissen Zuzahlungen in definierten Bereichen. Versicherte haben zudem das Recht, ihren Arzt frei zu wählen, sofern dieser mit der GKV abrechnet.
