In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Gesamtbeitrag aus zwei Komponenten: dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % und wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich erhoben, wenn die Standardzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Ausgaben einer Krankenkasse nicht ausreichen. BMG
Die Höhe des Zusatzbeitrags kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Damit beeinflusst der Zusatzbeitrag direkt, was Versicherte am Ende des Monats netto zahlen müssen. Wird der Zusatzbeitrag von einer Krankenkasse erhöht, besteht für Mitglieder ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, um in eine andere Krankenkasse zu wechseln. BMG
Gerade in Zeiten steigender Gesundheitskosten kann es daher sinnvoll sein, regelmäßig zu prüfen, wie sich die Zusatzbeiträge der Krankenkassen entwickeln. Ein Vergleich kann nicht nur Einsparpotenzial aufzeigen, sondern auch die Leistungsangebote einzelner Kassen gegenüberstellen.
