Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein breites Leistungsspektrum, das im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert ist und für alle Versicherten gilt. Zu den Pflichtleistungen zählen die Versorgung bei Krankheit und Unfall, Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Impfungen, ambulante und stationäre Behandlungen, medizinisch notwendige Medikamente und Heilmittel sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln. Gesetzliche Krankenkassen
Versicherte haben in der Regel freie Arztwahl bei ambulanten Leistungen, sofern Ärzte mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Krankenhausaufenthalte und -versorgung sind ebenfalls abgedeckt, wobei definierte Zuzahlungen pro Tag vorgesehen sind. Zusätzlich können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten. Diese gehen über das gesetzliche Leistungsniveau hinaus und variieren zwischen den Kassen. Die Entscheidung über solche Leistungen trifft jeweils der Verwaltungsrat der Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
